Turniersport-Cup



Zwischenstand 2012: hier klicken


Veranstalter:

Der Turniersport Cup (TSC) steht unter der Federführung der Veranstaltergemeinschaft TSC. Diese setzt sich aus den veranstaltenden Motorsportvereinen zusammen. Sämtliche dieser Veranstalter sind dem ADAC angeschlossen und werden nachfolgend als VG TSC bezeichnet. Die VG TSC schreibt für alle Personen ab 16 (18) Jahre PKW-Geschicklichkeitsturniere aus. Diese dienen der Erziehung zur Geschicklichkeit im Umgang mit dem PKW und nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

Veranstaltergremium:

Das Veranstaltergremium setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Veranstalters. Die Personen werden vom Ortsclub zu der jährlichen Sitzung der VG TSC benannt. Nur diese nehmen dort auch das Stimmrecht wahr. Die Sitzung der VG TSC findet jeweils vor Beginn der Turniersaison am Vorabend der ersten Veranstaltung statt. Dort werden alle Details, die für die Saison wichtig sind, geklärt und verabschiedet. Nur in Ausnahmefällen treffen sich die Vertreter der VG TSC ein weiteres Mal während der Saison.
Für den Turniersport Cup gibt es einen Serienkoordinator/in, der in allen wichtigen Fragen kontaktiert werden kann, sowie einen Schriftführer/in und eine/n Kassierer/in.

Serienkoordinator Kay Kudinow, Nethener Weg 17, 26180 Rastede
Schriftführer Carsten Winkler, Lortzingstrasse 25, 59302 Oelde
Kassierer/in Marianne Brandt, Sturenhagener Weg 45, 24229 Dänischenhagen


Diese drei Positionen werden alle zwei Jahre auf der Sitzung der VG TSC neu gewählt oder bestätigt. Jeder Veranstalter hat hierbei jeweils eine Stimme.

Teilnehmer:

Voraussetzung für die Teilnahme am Turniersport Cup ist der Besitz eines gültigen Führerscheins (Ausnahme Youngster-Klasse). Die Teilnehmer am TSC werden grundsätzlich auf den Veranstaltungen in einer Klasse gewertet. Es ist keine Einschreibung nötig und es wird kein zusätzliches Startgeld erhoben!

Veranstaltungen:

Die Veranstaltungen des TSC werden grundsätzlich nach der jeweils gültigen ADAC Turnierordnung durchgeführt. Dabei kann der Veranstalter festlegen, ob das Turnier als Einzelturnier, als Parallelturnier oder als Kombination aus beiden Formen durchgeführt wird. Einzelheiten zur Durchführung und zur Wertung des Turniers gibt jeder Veranstalter in seiner Ausschreibung bekannt bzw. hängt diese spätestens am Veranstaltungstag aus. Aufgaben und deren Fehlerwertung werden aus der gültigen ADAC Turnierordnung übernommen. Ergebnisliste spätestens am 2. Werktag nach der Veranstaltung beim Serienkoordinator.

Wertungsläufe/Wertungsmodus:

Folgende Wertungsläufe werden in 2012 durchgeführt:

11.02.12 in Esslingen
24.03.12 in Berlin
16.06.12 in Rastede
11.08.12 in Oelde
18.08.12 in Kiel

Im Jahr 2011 werden fünf Veranstaltungen durchgeführt. Um in die Wertung des TSC zu kommen, müssen mindestens zwei Veranstaltungen gefahren werden. Maximal werden die drei besten Ergebnisse pro Teilnehmer gewertet.

Jeder Veranstalter, der einen Lauf zum Turniersport Cup durchführt entrichtet an die VG TSC einen Betrag von 25,00 Euro in die Gemeinschaftskasse. Als Gegenleistung kann der Veranstalter für seine Veranstaltung in der Rahmenausschreibung eine DIN/A 5 Seite als Werbeseite gestalten. Fertige Vorlagen für die Gestaltung der Seite müssen von den Veranstaltern spätestens am 31. Dezember für die kommende Saison an den Serienkoordinator eingereicht werden. Sollte ein Veranstalter keine Werbeseite einreichen, wird trotzdem der volle Betrag in Höhe von 25,00 Euro in die Gemeinschaftskasse fällig. Für die Wertung im Turniersport Cup erstellt jeder Veranstalter nach seinem Turnier eine Ergebnisliste. Diese Liste soll dem Serienkoordinator spätestens am 2. Werktag nach der Veranstaltung vorliegen. Die Ergebnisliste sollte eine Gesamtergebnisliste aller Starter mit Angabe des jeweiligen ADAC Regionalclubs enthalten, die für die Punktewertung im Turniersport Cup maßgeblich ist.


Anmeldung, Nenngeld und Anmeldeschluss:

Die Nennung zu einer Veranstaltung im Rahmen des Turniersport Cups kann durch Vornennung oder am Veranstaltungstag erfolgen. Dabei ist der Nennungsschluss, den der Veranstalter in seiner Einzelausschreibung angibt, zu beachten.

Fahrzeuge:

Der Parcours wird gemäß der Maßtabelle in der aktuellen ADAC Turnierordnung eingestellt. Sofern das Fahrzeug dort nicht aufgeführt ist, werden Sondermasse für die Einstellung errechnet.

Preise/Gesamtsiegerehrung:

Jeder Veranstalter ehrt am Veranstaltungstag die Platzierten nach seinem Ermessen. Für alle im Turniersport Cup platzierten Teilnehmer gibt es eine Gesamtsiegerehrung. Ein Wanderpokal wird auf der ersten Veranstaltung des Folgejahres überreicht.

Versicherung:

Jeder Veranstalter im Rahmen des Turniersport Cups meldet die Veranstaltung als genehmigungsfreie Motorsportveranstaltung an. Damit wird automatisch eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dieses durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet jeder Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.

Haftungsverzicht:

Durch Abgabe der Nennung verzichtet der Teilnehmer auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Sachschäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) auf jedes Recht des Vorgehens bzw. Rückgriffs gegen:

Schlussbestimmungen:

Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Rahmenausschreibung sind nur nach Rücksprache mit dem Serienkoordinator bzw. dem stellvertretenden Serienkoordinator möglich. Diese Durchführungsbestimmungen werden am Veranstaltungstag ausgehängt oder sind beim jeweiligen Veranstaltungsleiter einzusehen.
Alles was dem Ruf des Motorsports schadet, wird mit Wertungsausschluss geahndet.
Die Rahmenausschreibung ist für die VG TSC bindend.




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